IVL-März Stammtisch in der Stadtbibliothek Langenfeld

Der März-Stammtisch des Industrievereins wird den rund 90 Mitgliedern und Gästen in besonderer Erinnerung bleiben. Eine tolle Location, ein spannender Vortrag und genügend Gelegenheit zum „Netzwerken“. Vorsitzender Michael Becher und Daniel Urmetzer, Leiter Stadtbibliothek, hatten Dienstagabend in die 2021 völlig neu konzipierten Räumlichkeiten neben der Stadthalle eingeladen. „Wir wollen den Firmen und damit indirekt den Mitarbeitenden die besonderen Einrichtungen Langenfelds nahebringen“, lautete Bechers Begründung für diese Entscheidung, die einhellig Zustimmung fand und bei einigen bisher Ahnungslosen fast Begeisterung auslöste. Urmetzer beschrieb die in den Niederlanden kopierte Grundidee der damals Verantwortlichen, „Statt Regalen mit Büchern soll die Begegnung von Menschen im Mittelpunkt stehen“. Das funktioniert, morgens lesen Ältere die Zeitung, ab mittags findet man Schüler; mit speziellen Programmen wird ganzjährig eine „Erlebniswelt“ mit hoher Aufenthaltsqualität geschaffen. Gerd Auweiler ergänzte die Ausführungen – sicherlich mit Blick auf die Firmenchefs – mit der Werbung für den Förderverein der Bücherei und dessen vielfältigen Kosten verursachenden Aktivitäten.

Höhepunkt des Abends war der Vortrag von Professor Christian Solmecke, Kölner Rechtsanwalt, erfolgreicher Buchautor, der über ChatGPT, kurz KI, und die rechtlichen Rahmenbedingungen sprach. „Muss ChatGPT zurück in den Kindergarten?“, die Fragestellung deutete schon an, dass die permanente Weiterentwicklung und verstärkte Nutzung von KI-Risiken bergen, die letztendlich in der Verantwortung der „Chefs“ liegen. Urheberrechte, Haftung, Datenschutz sind erste Stichworte. Solmeckes Eingangsfrage, wer an diesem Tag schon KI genutzt habe, bejahten mehr als die Hälfte der Zuhörenden.

Die KI lernt – seit inzwischen rund zehn Jahren – permanent, weil auch wir sie mit jedem eigenen Beitrag in den Meta-Online-Plattformen, wie Facebook und Instagram „füttern“. Die Zahl der „Clicks“ kann zum Beispiel durch KI-Vorgaben manipuliert werden, Fake-News und Phantasieelemente konkurrieren mit der Wirklichkeit. Geistiger Diebstahl, Honorarverluste, sind mögliche Folgen. Während in fast allen Rechtsgebieten Millionen von Urteilen gefällt wurden, und somit gewisse Grundregeln gelten, liegen für die KI-Problematiken (z.B. Urheberechtsfragen) weniger als zehn Urteile vor. „KI wird dann (auch rechtlich) problematisch, wenn sie von der menschlichen Leistung nicht mehr zu unterscheiden ist“. Das erfordert dann behördliche Aufsichtspflichten, die aber noch nicht vorliegen; zuständig sein soll die Bundesnetzagentur.

Bestimmte Pflichten für die Unternehmen sind seit August 2025 gerichtlich schon genannt: Schulung der Mitarbeiter, Transparenz (wann ist KI genutzt worden) und Dokumentation.   Viele Fragen bleiben offen, beispielsweise: Wie geschützt sind Kundendaten? Welche Infos fließen in die USA? Wer haftet für Diskriminierungen? Oder die große Frage nach der Singularität: Wann ist die KI schlauer als Menschen?

Michael Becher dankte dem Referenten für die lebhafte, engagierte und umfassende Einordnung der KI-Problematik, und eröffnete den munteren Gedankenaustausch bei Curry-Wurst und veganem Eintopf.

Text: Martin Mönikes
Fotos: Michael Becher